Vertreungskonzept
Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung zur Sicherstellung des Unterrichts an der KGS Atsch durch das folgende Vertretungskonzept geregelt.
Organisatorische Regelungen:
(aufgelistet in der Reihenfolge, in der im Bedarfsfall Maßnahmen ergriffen werden)
Allgemein wird Unterricht mindestens bis nach der vierten Stunde gewährleistet.
Es gilt
- am 1. Tag eines unvorhergesehenen Vertretungsfalls:
· Doppelbesetzung in anderen Klassen wird aufgelöst (Ausnahme GU)
- bei vorhersehbarem Vertretungsfall bzw. ab dem 2. Tag:
· Stunden des regulären Plans, die über die Grundversorgung aller Klassen hinaus gehen, werden zur Vertretung herangezogen
· bei notwendiger Unterrichtskürzung, etwa beim Ausfall mehrerer Kolleginnen, wird diese auf mehrere / alle Klassen verteilt
· Kolleginnen, die auf Grund von Abwesenheit einer Klasse (z.B. wegen einer Klassenfahrt) keinen (Fach-)Unterricht erteilen können, stehen für Vertretung zur Verfügung
- die Parallelklassenlehrerin kümmert sich
· um die Verteilung der Kinder
· um die Vermittlung allgemeiner Informationen zum Jahrgang
· um unterrichtliche Informationen
· gegebenenfalls um die Zur-Verfügungstellung des notwendigen Arbeitsmaterials
- die ausfallende Kollegin gibt nach Möglichkeit
- die Eltern werden
Für Vertretungspersonal steht bei Bedarf eine Vertretungsmappe zur Verfügung.
Inhalt: