Entschuldigungen

 

Ist ein Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, muss es vor Unterrichtsbeginn telefonisch entschuldigt werden. Sie können in der Regel ab 7.30 Uhr jemanden in der Schule erreichen (Tel. 27261).

Wenn das Kind wieder zur Schule kommt, muss eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung vorgelegt werden. Atteste sind nur bei ansteckenden Krankheiten erforderlich und beim Fehlen unmittelbar vor oder nach Ferienzeiten.