Beurlaubung

 

Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden:

 

a)    bis zu 2 Tagen durch die Klassenlehrerin

b)    bis zu 2 Wochen durch den Schulleiter,

c)    für einen noch längeren Zeitraum auf schriftlichen Antrag durch die Schulaufsicht

 

Unmittelbar vor bzw. nach den Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.