Mitwirkung

 

Nach dem Schulgesetz sind die Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt.

Sie beraten in der Klassenpflegschaft über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der eigenen Klasse, in der Schulpflegschaft über die Fragen, die die ganze Schule betreffen. In der Schulkonferenz entscheiden sie gemeinsam mit den Vertretern der Lehrerschaft über wichtige pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Schule.

 

Die Elternvertreter für die Schulpflegschaft und für die Schulkonferenz werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.