Mitwirkung der Eltern

 

Nach dem Schulgesetz sind die Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule beteiligt. Sie beraten in der Klassenpflegschaft über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der eigenen Klasse und in der Schulpflegschaft über die Fragen, die die ganze Schule betreffen. In der Schulkonferenz entscheiden 3 gewählte Elternvertreter gemeinsam mit 3 Vertretern der Lehrerschaft und der Schulleitung über wichtige pädagogische, finanzielle und organisatorische Angelegenheiten der Schule.

 

Die Elternvertreter für die Schulpflegschaft und für die Schulkonferenz werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.